Seit 1. Januar gilt ein Dieselfahrverbot Stuttgart
  04.01.2019 •     BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik , WLV


Bei der Anfahrt zum Bundesstützpunkt Leichtathletik in Stuttgart gilt es seit dem 1. Januar 2019 das Dieselfahrverbot für einige ältere Fahrzeuge zu beachten.

Konkret betroffen sind Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter sowie Nutzfahrzeuge mit Euro IV oder schlechter. Dies gilt vorerst nur für auswärtige Autofahrer. Einheimische mit Erst- und Zweitwohnsitz in Stuttgart erhalten eine Schonfrist und können noch bis Ende März mit einem solchen Diesel in die Innenstadt fahren; für sie gilt das Fahrverbot vom 1. April 2019 an.