Schutzkonzept Leichtathletik-Training: Update verfügbar
  29.06.2020 •     WLV , Top-News WLV , Jugend , Breitensport , Senioren , BLV , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik , Leistungssport


Mit der neusten vom Sozialministerium und vom Kultusministerium veröffentlichten Corona-Verordnung Sport bieten sich ab 1. Juli wieder erweiterte Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb in den Leichtathletik-Vereinen. Zwischenzeitlich ist auch das Schutzkonzept der Leichtathletik Baden-Württemberg für den Trainingsbetrieb überarbeitet und an die am 1. Juli in Kraft tretende Verordnung angepasst worden.

Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

  • Trainingsformen, die üblicherweise die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter nicht ermöglichen, sind in festen Gruppen wieder möglich.
  • Die maximal mögliche Gruppengröße beträgt 20 Personen.
  • Beim Sprinttraining können wieder alle Bahnen genutzt werden.
  • Lauftraining kann wieder in festen Gruppen von maximal 20 Personen durchgeführt werden.
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

>> Zum Schutzkonzept der Leichtathletik Baden-Württemberg für den Trainingsbetrieb (gültig ab 1. Juli 2020)

>> Zur Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 1. Juli 2020)


Schutzkonzept Leichtathletik-Training: Update verfügbar