Positive Neuigkeiten: Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni
04.06.2021
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Demnach ist der organisierte Vereinssport nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Breitensports gestattet.
Darüber hinaus entfällt bei einer Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 35 für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Nachweispflicht (§ 21 Abs. 5 a Nr. 1 und 4).
Auch die Leichtathletik-Fans können sich auf eine positive Lockerung hinsichtlich der Wettkämpfe freuen. Wettkampfveranstaltungen des Breiten-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmer mit bis zu 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern innerhalb geschlossener Räume gestattet.
Zum vollständigen Artikel des Landes Baden-Württemberg und weiteren Lockerungen gelangen Sie hier.
>> Schreiben des BSBNord zur neuen Corona-Vo
>> Die ab 7. Juni 2021 gültige Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg