Kultusministerium ändert Vorgaben zur Durchführung von Lauf-/WalkingTREFFs im öffentlichen Raum
"Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt."
Dies bedeutet für die Lauf-/WalkingTREFFs, dass bis zur Änderung der Kontaktbeschränkungen kein Sportangebot möglich ist.
Detaillierte Informationen zur Corona-Verordnung Sportstätten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finden Sie unter: