Informationen zur bargeldlosen Abrechnung der Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften
            
            
                
                        
                             
                            24.01.2018
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Ab der Hallensaison 2018 werden die Organisationsgebühren bei Württembergischen und Baden-Württembergischen Meisterschaften nicht mehr bar vor Ort beglichen, sondern nach der Veranstaltung durch den WLV in Rechnung gestellt.
Um das Verfahren für alle einfacher zu machen, würden wir gerne diese Gebühren per Lastschrift einziehen. Hierzu können Sie uns – falls noch nicht erfolgt – mit folgendem Formular eine Einzugsermächtigung erteilen:
<link file:3222 _blank download file>>> Download Formular zur Einzugsermächtigung